Unser neues Heim

Ein Blog über unseren Hausbau

floor plan, plan, architecture

Architektengespräche und Bauantrag

Nachdem wir die Themen Werkvertrag und Finanzierung abgeschlossen hatten starteten wir in die Architektengespräche, damit wir unseren Bauantrag einreichen können. Ein Bauantrag bildet die Grundlage für die Erteilung einer Baugenehmigung.

Die Gesetzeslage

In Deutschland braucht man für viele Vorhaben eine Genehmigung, so auch meistens beim Bauen. Man unterscheidet zwischen verfahrensfreien Vorhaben (das kann bspw. eine kleine Gartenhütte sein) und genehmigungspflichtigen Vorhaben (bspw. ein Einfamilienhaus). Welche Vorhaben eine Genehmigung bedürfen Regelt die jeweilige Landesbauordnung. Den Link zur Landesbauordnung für Baden-Württemberg findet ihr hier. Alle Vorhaben, die nicht explizit in §50 LBO bzw. im Anhang genannt werden, sind genehmigungspflichtig nach §49 LBO. Ihr braucht dann eine Baugenehmigung.

Ihr habt bei der Baugenehmigung zwei Optionen:

  1. Das sogenannte Kenntnisgabeverfahren nach §51 LBO oder
  2. das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach §52 LBO

Der Unterschied zwischen diesen beiden Varianten besteht darin, dass ihr das Kenntnisgabeverfahren nur dann nutzen könnt, wenn ihr euch an alle Vorschriften haltet, die euch bspw. der Bebauungsplan auferlegt. Ihr dürft keine Abweichung haben. Im Gegenzug dürft ihr mit eurem Bauvorhaben 4 Wochen nach Bestätigung der Baurechtsbehörde über den vollständigen Eingang eures Antrags (§54 LBO, Absatz 1) mit eurem Vorhaben beginnen. Habt ihr die schriftliche Zustimmung eurer Nachbarn sind es sogar nur 2 Wochen (§59 LBO, Absatz 4). Solltet ihr eine Abweichung zum gültigen Bebauungsplan haben (bspw. ihr wollt höher bauen, als dort festgelegt) müsst ihr in das Baugenehmigungsverfahren.

Unser Bebauungsplan ist zum Glück sehr genügsam, sodass wir uns an alle dort angegeben Vorgaben halten. Daher haben wir uns für das Kenntnisgabeverfahren entschieden.

Die notwendigen Unterlagen für das Verfahren nennt man Bauvorlagen. Nur bestimmte Personengruppen dürfen diese Bauvorlagen ausfüllen. In der Regel sind das Architekten oder Ingenieure. Das Regelt §43, Absatz 3 LBO. Bittermann & Weiss arbeitet hier mit einem externen Architekten zusammen, der für uns die notwendigen Unterlagen erstellt hat.

Von unserem Grundriss bis zum Baugesuch

Wie in unserem Beitrag zur Entstehung unseres Grundrisses beschrieben, hatten wir bereits eine recht konkrete Vorstellung wie unser Haus auszusehen hatte. Der Architekt von B&W nutze das als Basis für die professionelle Erstellung der Baupläne. Nach einigen Iterationen hatten wir unseren finalen Grundriss für den Bauantrag.

Zeitlich ergab sich folgende Reihenfolge:

  • 25.01 Erstes Treffen mit dem Architekten bei uns zu Hause
  • 29.01 Pläne erhalten
  • 31.01 3D Pläne erhalten
  • 31.01 Rückmeldung an Architekt gesendet
  • 04.02 Weitere Rückmeldung an Architekt
  • 05.02 Telefonat mit Architekt
  • 08.02 Überarbeitete Pläne erhalten
  • 08.02 Rückmeldung an Architekt
  • 09.02 Rückmeldung von Architekt erhalten
  • 10.02 Rückmeldung an Architekt
  • 14.02 Rückmeldung von Architekt mit überarbeiteten Plänen inkl. 3D
  • 14.02 Rückmeldung an Architekt das Pläne passen
  • 15.02 Architekt schickt Pläne an unseren Vermesser, damit dieser den Lageplan für das Baugesuch erstellen kann
  • 26.02 Rückmeldung vom Vermesser mit den Lageplänen
  • 27.02 Architekt macht Baugesuchsunterlagen fertig und schickt sie uns
  • 03.03 Baugesuchsunterlagen bei uns eingetroffen, geprüft und in 2-facher Ausfertigung beim Landesbauamt eingeworfen. Dritte Ausfertigung trug den Titel „Für die Bauherren“.
  • 04.03: Anruf vom Bauamt, dass ja eine Ausfertigung fehlt (die für den Bauherrren..). Die müssen wir selbstverständlich auch einwerfen, weil dort auch ein Stempel drauf muss.
  • 04.03 3. Ausfertigung beim Bauamt eingeworfen
  • 13.03 Bestätigung der Vollständigkeit der Bauvorlagen vom Landratsamt. 30 Tage Frist beginnt ab jetzt.

Wie ihr seht hat es dennoch eineinhalb Monate gedauert, bis wir den Bauantrag einreichen konnten.

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